HaftpflichtVersicherungen
„Sie haften für Schäden an Dritten mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.“ (siehe BGB §§ 823)
Vor diesem Hintergrund sollten versicherbare Haftpflichtrisiken unbedingt abgedeckt werden! Zumal die anfallende Beitragshöhe für eine Haftpflichtversicherung in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise entstandenen Schaden steht.